Förderung durch die Buhck-Stiftung beantragen
Als fördernde Stiftung sind wir gegenüber neuen Projektideen aufgeschlossen. Voraussetzung ist, dass sie zu unseren Themen und Fördergrundsätzen passen.
Die Ziele der Projektidee müssen daher klar benannt werden können.
Bei der Antragsstellung bitten wir Sie, folgendes zu beachten:
- eindeutiger Bezug zu den Stiftungszielen Integration sowie Umweltbildung
- das Projekt muss laut Satzung im Bezirk Hamburg-Bergedorf oder in den Landkreisen Stormarn und Herzogtum-Lauenburg stattfinden
- das Projekt muss einer Initiative bzw. einem Träger angehängt sein, die Stiftung kann keine Förderung an Einzelpersonen vergeben
Die Buhck-Stiftung vergibt in der Regel Förderungen in einer Größenordnung bis 5.000 €. Das Kuratorium der Buhck-Stiftung entscheidet auf den drei Mal im Jahr stattfindenden Kuratoriumssitzungen über die Bewilligung der Anträge. Ihr Antrag sollte der Stiftung drei Wochen vor einer Kuratoriumssitzung vorliegen. Kleinere Anträge können auch zwischen den Kuratoriumssitzungen entschieden werden.
Der Termin für die nächste Kuratoriumssitzung ist:
- 25.11.2024
- 17.02.2025
- 30.06.2025
- 24.11.2025
Stellen Sie Ihren Antrag digital über unser Online-Formular oder senden Sie uns das ausgefüllte pdf per Mail zu.
Wenn Sie unsicher sind bei der Erstellung Ihres Antrags, melden Sie sich bitte bei uns. Wir helfen gern!
Sie erreichen uns unter 040-72 00 00 72 oder info(at)buhck-stiftung.de.