Wie wir fördern

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Förderrichtlinien der Buhck-Stiftung

Wir freuen uns über neue Projektideen und Anträge - vorausgesetzt Sie passen zu unsren Förderrichtlinen.

Die Buhck-Stiftung initiiert und fördert regionale Projekte im Bezirk Hamburg-Bergedorf und den angrenzenden Landkreisen Stormarn und Herzogtum Lauenburg.

Die Buhck-Stiftung möchte Kindern und Jugendlichen Denkanstöße zum verantwortungsvollen Umgang mit der Umwelt geben und setzt sich für Chancengleichheit und Teilhabe junger Menschen ein - für ein vielfältiges Miteinander in der Region.

Wir unterstützen Projekte mit klarem Bezug zu unseren thematischen Schwerpunkten

  • Integration
  • Umweltbildung.

Gemäß unserer Satzung fördern wir ausschließlich Projekte im

  • Bezirk Hamburg-Bergedorf
  • Landkreis Stormarn
  • Landkreis Herzogtum Lauenburg.

Antragsberechtigt sind Initiativen, Vereine oder gemeinnützige Träger.
Eine Förderung von Einzelpersonen ist leider nicht möglich.

Förderung bis 1.500 €:
Bitte nutzen Sie das untenstehende Online-Formular oder senden Sie uns einen formlosen Antrag per E-Mail, in dem das Projekt kurz beschrieben wird. Die Mail schicken Sie bitte an antrag@buhck-stiftung.de.
Sollten Sie vorweg Fragen haben, rufen Sie uns gerne an unter: 040 72 00 00 72. Wir beraten Sie gerne!
Innerhalb von zwei wochen nach Antragstellung erhalten Sie eine Rückmeldung von uns.
Wir freuen uns über einen kleinen Sachbericht im Anschluss an die Förderung.

Förderung von 1.500 € bis 5.000 €:
Antrag bitte per Online-Formular. Sie erhalten spätestens zwei Wochen nach Antragstellung eine Rückmeldung.
Sollten Sie vorweg Fragen haben, rufen Sie uns gerne an unter: 040 72 00 00 72. Wir beraten Sie gerne!
Innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung erhalten Sie eine Rückmeldung von uns.
Teil der Förderrichtlinie sind ein Abschlussbericht, welcher den Projektverlauf und die die Erreichung der geplanten Ziele aufzeigt, sowie die Einbindung in Ihre Öffentlichkeitsarbeit.

Förderung ab 5.000 €:
Antrag bitte per Online-Formular.
Über diese Anträge wird in den Kuratoriumssitzungen entschieden. Diese finden drei Mal im Jahr statt.
Sollten Sie vor der Antragstellung Fragen dazu haben, ob Ihr Antrag zu unseren Förderzielen passt, rufen Sie uns gerne an unter: 040 72 00 00 72.
Innerhalb von zwei Wochen nach der Kuratoriumssitzung erhalten Sie eine Zu- oder Absage von uns.
Teil der Förderrichtlinie sind die Erstellung eines Zwischen- und Abschlussberichts, welche den Projektverlauf und die die Erreichung der geplanten Ziele aufzeigen sowie die Einbindung in Ihre Öffentlichkeitsarbeit.
 

 

Die nächste Kuratoriumssitzung findet statt:

23.11.2026

Bitte reichen Sie Ihre Anträge (Fördesumme über 5.000 €) mindestens drei Wochen vor dem Sitzungstermin ein.

Kleinere Anträge können auch zwischen den Sitzungen bewilligt werden.

Wir freuen uns auf Ihre Ideen!

 

Antrag stellen

Für kleinere, kurzfristig umsetzbare Projekte genügt ein formloser Antrag per E-Mail in dem das Projekt kurz beschrieben wird, welche Zielgruppe profitiert und ein kleiner Finanzplan.

Die Mail schicken Sie bitte an antrag@buhck-stiftung.de.

Im Zweifel rufen Sie gerne einmal an unter 040 72 00 00 72

 

Antragsteller

Projektbeschreibung

Finanzierungsplan

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Bitte laden Sie hier Ihren aktuellen Freistellungsbescheid hoch.
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Senden Sie uns gerne eine Übersicht Ihrer Projektfinanzierung, falls vorhanden

Ihre Ansprechpartnerinnen:

Wenn Sie unsicher sind bei der Erstellung Ihres Antrags, melden Sie sich bitte bei uns. Wir helfen gern!

Sie erreichen uns unter 040-72 00 00 72 oder info(at)buhck-stiftung.de.