Förderrichtlinien der Buhck-Stiftung
Die Buhck-Stiftung initiiert und fördert regionale Projekte im Bezirk Hamburg-Bergedorf und den angrenzenden Landkreisen Stormarn und Herzogtum Lauenburg.
Die Buhck-Stiftung möchte Kindern und Jugendlichen Denkanstöße zum verantwortungsvollen Umgang mit der Umwelt geben und setzt sich für Chancengleichheit und Teilhabe junger Menschen ein - für ein vielfältiges Miteinander in der Region.
Wir freuen uns über neue Projektideen und Anträge - vorausgesetzt, sie passen zu unseren Förderrichtlinen.
Wir unterstützen Projekte mit klarem Bezug zu unseren thematischen Schwerpunkten
- Integration
- Umweltbildung.
Gemäß unserer Satzung fördern wir ausschließlich Projekte im
- Bezirk Hamburg-Bergedorf
- Landkreis Stormarn
- Landkreis Herzogtum Lauenburg.
Antragsberechtigt sind Initiativen, Vereine oder gemeinnützige Träger.
Eine Förderung von Einzelpersonen ist leider nicht möglich.
Förderung bis 1.500 €:
Bitte nutzen Sie das untenstehende Online-Formular oder senden Sie uns einen formlosen Antrag per E-Mail, in dem das Projekt kurz beschrieben wird. Die Mail schicken Sie bitte an antrag@buhck-stiftung.de.
Sollten Sie vorweg Fragen haben, rufen Sie uns gerne an unter: 040 72 00 00 72. Wir beraten Sie gerne!
Innerhalb von zwei wochen nach Antragstellung erhalten Sie eine Rückmeldung von uns.
Wir freuen uns über einen kleinen Sachbericht im Anschluss an die Förderung.
Förderung von 1.500 € bis 5.000 €:
Bitte nutzen Sie das untenstehende Online-Formular. Sie erhalten spätestens zwei Wochen nach Antragstellung eine Rückmeldung.
Sollten Sie vorweg Fragen haben, rufen Sie uns gerne an unter: 040 72 00 00 72. Wir beraten Sie gerne!
Innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung erhalten Sie eine Rückmeldung von uns.
Teil der Förderrichtlinie sind ein Abschlussbericht, welcher den Projektverlauf und die die Erreichung der geplanten Ziele aufzeigt, sowie die Einbindung in Ihre Öffentlichkeitsarbeit.
Förderung ab 5.000 €:
Bitte nutzen Sie das untenstehende Online-Formular.
Sollten Sie vor der Antragstellung Fragen dazu haben, ob Ihr Antrag zu unseren Förderzielen passt,
rufen Sie uns gerne an unter: 040 72 00 00 72.
Über diese Anträge wird in den Kuratoriumssitzungen entschieden. Diese finden drei Mal im Jahr statt.
Innerhalb von zwei Wochen nach der Kuratoriumssitzung erhalten Sie eine Zu- oder Absage von uns.
Teil der Förderrichtlinie sind die Erstellung eines Zwischen- und Abschlussberichts, welche den Projektverlauf und die die Erreichung der geplanten Ziele aufzeigen sowie die Einbindung in Ihre Öffentlichkeitsarbeit.
Die nächste Kuratoriumssitzung findet statt:
23.11.2026
Bitte reichen Sie Ihre Anträge (Fördesumme über 5.000 €) mindestens drei Wochen vor dem Sitzungstermin ein.
Kleinere Anträge können auch zwischen den Sitzungen bewilligt werden.
Wir freuen uns auf Ihre Ideen!
Von den von uns geförderten Projekten wünschen wir uns eine Vereinbarung auf folgende gemeinsame Grundwerte
Toleranz
Der jeweilige Glaube und die Einstellung des Gegenübers werden geachtet, sofern sie mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vereinbar ist. Daher wird auf alle Bekehrungs- oder Überzeugungsversuche verzichtet. Das Gegenüber wird unabhängig vom Geschlecht, der Herkunft, der Religion oder der sexuellen Orientierung behandelt und gewertschätzt.
Offenheit
Treten im Rahmen der Förderpartnerschaft Unstimmigkeiten auf, suchen die Beteiligten schnellstmöglich ein offenes Gespräch miteinander. Gefühle und Gedanken dürfen offen und ehrlich angesprochen werden. Im gemeinsamen Gespräch wird versucht eine Lösung zu finden.
Meinungsfreiheit
Meinungsfreiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung werden gewährt und geschützt. Als Rahmen dient hier die Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland.
Mittelverwendung
Die bereitgestellten Mittel werden in verantwortungsvoller Weise verwendet.
Antrag stellen
Förderung bis 1.500 €:
Nutzen Sie das unten stehende Formular oder senden Sie uns einen formlosen Antrag per E-Mail, in dem das Projekt kurz beschrieben wird an: antrag@buhck-stiftung.de.
Sie erhalten spätestens zwei Wochen nach Antragseingang eine Rückmeldung von uns.
Sollten Sie vor der Antragstellung Fragen haben, rufen Sie uns an unter: 040 72 00 00 72.
Wir beraten Sie gerne!
Im Anschluss an die Förderung freuen uns über einen kurzen Sachbericht.
Förderung ab 1.500 € bis 5.000 €:
Nutzen Sie für die Antragstellung bitte das nachstehende Online-Formular.
Sollten Sie zuvor klären wollen, ob Ihr Antrag zu den Förderzielen der Buhck-Stiftung
passt, rufen Sie uns an unter: 040 72 00 00 72 oder schreiben Sie uns eine
Mail an info@buhck-stiftung.de.
Wir beraten Sie gerne!
Sie erhalten spätestens zwei Wochen nach Antragseingang eine Rückmeldung von uns.
Teil der Förderrichtlinie ist die Zusendung eines Abschlussberichts, welcher den Projektverlauf und die Erreichung der geplanten Ziele aufzeigt, sowie die Einbindung in Ihre Öffentlichkeitsarbeit.
Förderung ab 5.000 €:
Nutzen Sie für die Antragstellung bitte das nachstehende Online-Formular.
Über Ihren Antrag wird in einer der Kuratoriumssitzungen entscheiden, die drei Mal im Jahr stattfinden. Spätestens zwei Wochen nach der Kuratoriumssitzung erhalten Sie von uns eine Zu- oder Absage.
Sollten Sie zuvor klären wollen, ob Ihr Antrag zu den Förderzielen der Buhck-Stiftung passt,
rufen Sie uns an unter: 040 72 00 00 72 oder schreiben Sie uns eine Mail
an info@buhck-stiftung.de. Wir beraten Sie gerne!
Teil der Förderrichtlinie ist die Erstellung eines Zwischen- und Abschlussberichts, welche den Projektverlauf und die Erreichung der geplanten Ziele aufzeigen, sowie die Einbindung in Ihre Öffentlichkeitsarbeit.
Ihre Ansprechpartnerinnen:
Wenn Sie unsicher sind bei der Erstellung Ihres Antrags, melden Sie sich bitte bei uns. Wir helfen gern!
Sie erreichen uns unter 040-72 00 00 72 oder info(at)buhck-stiftung.de.