Von den von uns geförderten Projekten wünschen wir uns eine Vereinbarung auf gemeinsame Grundwerte, anlehnend an diese Leitlinie:
Toleranz
Der jeweilige Glaube und die Einstellung des Gegenübers werden geachtet, sofern sie mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vereinbar ist. Daher wird auf alle Bekehrungs- oder Überzeugungsversuche verzichtet. Das Gegenüber wird unabhängig vom Geschlecht, der Herkunft, der Religion oder der sexuellen Orientierung behandelt und gewertschätzt.
Offenheit
Treten im Rahmen der Förderpartnerschaft Unstimmigkeiten auf, suchen die Beteiligten schnellstmöglich ein offenes Gespräch miteinander. Gefühle und Gedanken dürfen offen und ehrlich angesprochen werden. Im gemeinsamen Gespräch wird versucht eine Lösung zu finden.
Meinungsfreiheit
Meinungsfreiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung werden gewährt und geschützt. Als Rahmen dient hier die Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland.
Mittelverwendung
Die bereitgestellten Mittel werden in verantwortungsvoller Weise verwendet.